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ArbG Kaiserslautern, 14.08.2003 - 6 Ca 335/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 14.08.2003 - 6 Ca 335/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1391/03
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1391/03
Entscheidungserheblicher Zeitpunkt und Darlegungslast bei krankheitsbedingter …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens vom 14.08.2003 -6 Ca 335/03 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Zur weiteren Darstellung des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 540 Nr. 1 ZPO Bezug genommen auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 14.08.2003 - 6 Ca 335/03.
unter Abänderung des am 14.08.2003 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern, Auswärtige Kammern Pirmasens, AZ: 6 Ca 335/03, wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 12.03.2003 zum 30.06.2003 nicht beendet worden wurde.